Jugendausschuss
Die Jugendfeuerwehr existiert seit 1965 und hat zurzeit 20 Mitglieder.
Die Mitglieder wählen nach demokratischen Grundsätzen den Jugendausschuss. Dieser besteht aus dem (oder der) Jugendgruppenleiter(-in), seinem (oder ihrem) Stellvertreter, der Kassenwartung, der Schriftwartung sowie den Gruppenführern.
Grundlage hierfür ist die Jugendordnung der Jugendfeuerwehr.