Spendenquittung für Spenden an die Kameradschaftskasse
Aus aktuellem Anlass möchten wir, mit Bezug auf Spenden an die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Kronshagen, auf eine steuerrechtliche Besonderheit hinweisen.
Für Spenden, die von unseren Unterstützern an die Kameradschaftskasse eingezahlt werden, kann keine Spendenquittung für die Vorlage beim Finanzamt ausgestellt werden. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Kameradschaftskasse ausschließlich für die Kameradschaftspflege verwendet werden darf. So ist es im Brandschutzgesetz festgelegt.
Eine Spendenquittung erhalten Sie aber bei Spenden, die von Ihnen zweckgebunden (zum Beispiel für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen) an die Feuerwehr überwiesen werden. Ebenso verhält es sich bei einer Spende an die Jugendfeuerwehr, da hier die Spende unter die Förderung der Jugendpflege fällt.
Wollen Sie einen Betrag über 250€ spenden, dann muss dies über die Gemeinde Kronshagen mit dem Verwendungszweck „Spende für die Kameradschaftskasse der Feuerwehr“ erfolgen.
Zu dem Thema wurde ein aktueller Artikel bei den Kieler Nachrichten veröffentlicht.
Dieser ist unter dem Link http://www.kn-online.de/Lokales/Ploen/Kreis-Ploen-Nicht-jede-Feuerwehrspende-ist-absetzbar zu finden.
Gerne können Sie uns dazu anrufen.
Ihre und eure Feuerwehr Kronshagen